Rekurs gegen Stadtratsbeschluss gutgeheissen
Das Bauvorhaben muss neu aufgelegt werden.
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschloss der Regierungsrat des Kantons Zürich am 26. Januar 2022, den Rekurs der IG Pro Rütihof gegen das geplante Verkehrsprojekt Regensdorfer-/Frankentalerstrasse gutzuheissen.
Damit wurde der Beschluss des Stadtrates von Zürich vom 26. Februar 2020 betreffend Strassenbauprojekt Regensdorfer-/Frankentalerstrasse aufgehoben und die Angelegenheit an das Tiefbau- und Entsorgungsdepartement der Stadt Zürich zurückgewiesen. Zur Debatte standen die geänderte Projektfestsetzung, Redimensionierung, Umgestaltung und Erneuerung sowie Erfüllung der Auflagen gemäss Entscheid des Verwaltungsgerichts.
Wesentliche Punkte des Entscheids
Der Regierungsrat hielt fest, dass an dem im Januar 2009 festgesetzten Projekt zahlreiche einzelne über den gesamten Projektperimeter verteilte Modifikationen vorgenommen wurden, die in ihrer Gesamtheit nicht mehr als unerheblich eingestuft werden können. Aufgrund dessen und der seit dem ersten Projekt verstrichenen Zeit von 13 Jahren muss von einem wesentlichen Wechsel im Kreis der potenziell Betroffenen ausgegangen werden. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen haben seit der Überprüfung des damaligen Projekts durch das Verwaltungsgericht im April 2012 einen nicht unwesentlichen Wandel erfahren. Die Stadt Zürich hätte daher angesichts dieser wesentlichen Änderungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht das Projekt neu auflegen müssen.
Lange Wartezeit von 2 Jahren
Nach einer ausserordentlich langen Wartezeit von mehr als zwei Jahren erhielten wir somit einen für uns beeindruckend erfreulichen und sehr ausführlichen, d.h. 15-seitigen Beschluss des Regierungsrates des Kantons Zürich. Kurz zusammengefasst: Unser Rekurs gegen das Strassenbauprojekt Regensdorfer-/Frankentalerstrasse wurde im Wesentlichen gutgeheissen. Das Projekt muss neu ausgearbeitet und aufgelegt werden. Wie schon öfters im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen zwischen der Stadt Zürich und Interessengemeinschaften im Quartier Rütihof-Höngg haben sich die von Prof. Jakob Maurer geprägten, kritischen Beurteilungen weitgehend durchgesetzt. Dies nachdem damals anlässlich der 2018 durchgeführten Mitwirkungsveranstaltungen die Vertreter der Stadt Zürich noch recht überheblich den baldigen Start der Bauarbeiten am Strasseneingang zum Quartier Rütihof angekündigt hatten. Ausserordentlich wichtig und unterstützend war auch die kompetente baujuristische Betreuung durch Rechtsanwalt Dr. Peter Heer.